Die Beratungshilfe ermöglicht Menschen mit geringem Einkommen eine Rechtsberatung. Die anfallenden außergerichtlichen Kosten für die Rechtsanwältin / den Rechtsanwalt werden übernommen, 15 Euro sind als Eigenleistung zu zahlen.
Einfache Auskünfte kann auch das Gericht erteilen.
Die Kosten für ein Gerichtsverfahren sind nicht abgedeckt (siehe aber: "Prozesskostenhilfe").
Beratungshilfe kann beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden und ist immer sinnvoll, wenn ein Verfahren ansteht.
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