Unter Überbrückungsgeld versteht man eine angesparte Summe, die im Laufe der Haft aus den Einkünften des/der Gefangenen durch Arbeit beziehungsweise Beschäftigung zusammengekommen ist.
Das Überbrückungsgeld soll den Lebensbedarf des Gefangenen und seiner Angehörigen in den ersten vier Wochen nach der Haftentlassung sichern. Üblicherweise wird es am Tag der Entlassung in bar ausgezahlt, kann aber auch an den/die Bewährungshelfer(in) oder an eine andere Betreuungsinstitution überwiesen werden.
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