Außenwohngruppe Gleichen
Standort |
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Rechtsgrundlage |
§ 27 i.V.m. § 34 SGB VIII
Hilfe zur Erziehung; Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform § 35a SGB VIII
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder- und Jugendliche § 42 SGB VIII
Vollstationäre Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen einer Inobhutnahme § 42a SGB VIII
Vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise
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Aufnahmealter |
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Betreuungsalter |
3 bis 18 Jahre (Ausnahmen bei Geschwisterreihen möglich) |
Anzahl der Plätze |
9 |
Betreuungszeiten |
über Tag und Nacht |
Personalanhaltswert |
1 : 1,8 |
Entgelt |
218,86 € |