Unser Angebot
Nach-, Zusatz- und Einzelbetreuung
Entsprechend der pädagogischen Bedarfslage und eines Hilfeplanbeschlusses sind Zusatz- und Einzelbetreuungsleistungen, die über die Regelleistungen hinausgehen, individuell möglich.
Bei Beendigung von stationären Hilfemaßnahmen ist eine zeitlich begrenzte ambulante Nachbetreuung möglich.
Rechtsgrundlage
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§ 34 SGB VIII / § 35 SGB VIII
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Betreuungszeiten
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individuell
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Personalanhaltswert
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individuell
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Entgelt
(sozialpädagogische
Fachleistungsstunden )
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75,45 €
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