Unser Angebot

Familienintegrative Hilfe

 


Standort

nach Wohnort der Familie

Rechtsgrundlage







§ 27 i.V.m. § 34 SGB VIII
Hilfe zur Erziehung; Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform

§ 35a SGB VIII
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder- und Jugendliche


Aufnahmealter


1 bis 16 Jahre (Ausnahmen bei Geschwisterreihen möglich)


Betreuungsalter


in der Regel 1 bis 18 Jahre 


Anzahl der Plätze


8


Betreuungszeiten

über Tag und Nacht

Personalanhaltswert

1 : 2
Entgelt (Tagessatz)


145,68 €    -   147,54 €    -   149,42 €   
157,66 €    -   158,93 €    -   161,15 €   

Entgelte gestalten sich nach Alter der Kinder und
Berufsqualifikation der Mitarbeiterin / Mitarbeiter