Unser Angebot
Familienintegrative Hilfe
Im Teilbereich der Familienintegrativen Hilfe leben Kinder in Familien, die über einen Dienstvertrag für einen der beiden Elternteile (pädagogische Fachkraft) an die Einrichtung angebunden sind.
Standort
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nach Wohnort der Familie
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Rechtsgrundlage
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§ 27 i.V.m. § 34 SGB VIII
Hilfe zur Erziehung; Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
§ 35a SGB VIII
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder- und Jugendliche
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Aufnahmealter |
1 bis 16 Jahre (Ausnahmen bei Geschwisterreihen möglich)
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Betreuungsalter
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in der Regel 1 bis 18 Jahre
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Anzahl der Plätze
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8
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Betreuungszeiten
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über Tag und Nacht |
Personalanhaltswert
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1 : 2 |
Entgelt (Tagessatz)
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160,93 € - 162,91 € - 164,91 €
174,28 € - 175,62 € - 177,98 €
Entgelte gestalten sich nach Alter der Kinder und
Berufsqualifikation der Mitarbeiterin / Mitarbeiter
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