Unser Angebot
Familienintegrative Hilfe
Im Teilbereich der Familienintegrativen Hilfe leben Kinder in Familien, die über einen Dienstvertrag für einen der beiden Elternteile an die Einrichtung angebunden sind.
Standort
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Bebra, Schauenburg, Felsberg
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Rechtsgrundlage
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§ 27 i.V.m. § 34 SGB VIII
Hilfe zur Erziehung; Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
§ 35 a SGB VIII
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder- und Jugendliche
§ 41 SGB VIII
Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung (§ 41 SGB VIII)
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Aufnahmealter |
1 bis 16 Jahre (Ausnahmen bei Geschwisterreihen möglich)
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Betreuungsalter
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in der Regel 1 bis 18 Jahre
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Anzahl der Plätze
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8
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Art der Hilfe
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stationäre ,Jugendhilfe |
Betreuungszeiten
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über Tag und Nacht |
Personalanhaltswert
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1 : 2 |
Entgelt (Tagessatz)
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138,42 € - 139,91 € - 141,79 €
150,82 € - 152,05 € - 154,20 €
Entgelte gestalten sich nach Alter der Kinder und
Berufsqualifikation der Mitarbeiterin / Mitarbeiter
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